LED-Lampen sind sehr effizient, da sie bis zu zehnmal weniger Leistung als alte Glühlampen brauchen. Sie sind auch ein vielfaches langlebiger (15'000-25'000 h). Weswegen sich die Anschaffungskosten durch die massive Einsparung in der Stromrechnung schnell rechnen.
Typischerweise brennt eine Lampe 1000 Stunden pro Jahr (2.7 Stunden pro Tag).
Hier finden Sie direkt die richtige LED-Lampe
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E27: Fassung für Standardlampen (230 V). Durchmesser Fassung 27 mm |
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E14: Fassung für Standardlampen, oft kerzenförmig (230 V). Durchmesser Fassung 14 mm |
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G13: LED-Röhren wie T8 und T12 (230 V) benötigen G13-Sockel. Abstand der Stifte 13 mm |
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GU10: Drehverriegelung, Hochvoltreflektorlampen (230 V) |
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G9: Hochvoltlampen ohne Reflektor (230 V) |
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GU5.3: Fassung für Niederspannungs-Spots (12 V). Abstand der Stifte 5.3 mm |
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G4: Fassung für Niedervoltlampen (12 V). Abstand der Stifte 4 mm. Die GU4-Lampen haben etwas dickere Stifte. |
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R7s: Dieser Lampentyp wird oft in Stehleuchten, Wandleuchten und Strahlern eingesetzt. Meist für Indirektbeleuchtung. Halogenlampen mit bis rund 150 Watt können durch energieeffiziente LED-Lampen ersetzt werden (230 Volt) |
Praktische Hinweise
Leuchtstoffröhren durch LED-Röhren ersetzen
Beim Ersatz ihrer alten Halogenlampe durch eine sogenannte Retrofit-LED-Röhre sparen Sie bis zu 65% der Energie. deshalb amortisieren sich die LED-Röhren in der Regel in kürzester Zeit.
1. Sockeltyp: Die neue LED-Röhre muss den selben Sockeltyp wie die alte Röhre haben, z.B. G5 oder G13.
2. Technische Spezifikationen: Länge und Lichtfarbe des Leuchtmittels müssen passend sein.
3. Vorschaltgerät bestimmen: Es sind LED-Röhren am Markt erhältlich die entweder mit einem KVG (konventionelles Vorschaltgerät) oder einem EVG (elektronisches Vorschaltgerät) betrieben werden können oder universelle LED-Röhren die mit beiden Vorschaltgeräten funktionieren. Desshalb ist eine Bestimmung welches Vorschaltgerät bei Ihnen Verbaut ist wichtig. Dies erkennen Sie wie folgt:
KVG (konventionelles Vorschaltgerät) / VVG (verlustarmes Vorschaltgerät): Die
Lampe hat einen Starter und flackert beim Einschalten oder bei
Betrachtung durch die Handykamera. Die neue LED-Röhre muss mit dem KVG
kompatibel sein. Dies ist der Fall, wenn in der Produktbeschreibung des
Herstellers die Abkürzungen KVG, EM oder VVG verwendet werden. Bei den
Produkten auf Topten.ch ist die Kompatiblität aufgeführt. Beim Wechseln
des Leuchtmittels muss auch der Starter getauscht werden. Sobald ein
Dummystarter im Lieferumfang enthalten ist, ist die Röhre mit einem KVG
kompatibel.
Alternativ kann die LED-Röhre auch direkt an 230 V
betrieben werden. Dafür ist allerdings eine Umverdrahtung erforderlich,
die idealerweise von einer Fachkraft vorgenommen werden sollte.
EVG (elektronisches Vorschaltgerät): Die
Lampe hat keinen Starter und flackert nicht. Die neue LED-Röhre muss
mit dem EVG kompatibel sein. Dies ist der Fall, wenn in der
Produktbeschreibung des Herstellers die Abkürzungen EVG oder HF
verwendet werden.
Achtung! Nicht alle EVG-Röhren sind automatisch mit
jedem EVG-Vorschaltgerät kompatibel. Am besten wird die Kompatibilität
mittels der bei den Herstellern oder in den Onlineshops verfügbaren
Kompatibilitätslisten überprüft. Dazu muss die Kennnummer des
Vorschaltgerätes (zu finden auf dem Vorschaltgerät) verwendet werden.
Lichtfarbe - gemütlich oder anregend?
Die Lichtfarbe wird Farbtemperatur genannt und in Kelvin (K) gemessen. LEDs können in jeder Lichtfarbe hergestellt werden. Warmweisses Licht mit 2700 K, 3000 K oder extra warmweisses Licht mit 2500 K wie das der alten Glüh- und Halogenlampen ist gemütlich im Wohnbereich, neutralweiss mit 4000 K fürs Bad und tageslichtweiss mit 6500 K am Arbeitsplatz, da es aktivierend wirkt.
| Bezeichnung | Farbtemperatur | Vergleichslampe |
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warmweiss, "warm white" |
2500 K, 2700 K, 3000 K |
wie Glühlampe (2700 K), Halogenlampe (3000 K) |
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neutralweiss, "neutral" |
ab 3500 K |
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kaltweiss / tageslichtweiss, "cool" / "daylight" |
ab 5000 K |
wie Tageslicht (6500 K) |
LED-Licht ist energieeffizienter, je kälter die Farbtemperatur ist. Tageslichtweisse LEDs haben eine rund 25% bessere Lichtausbeute als warmweisse.
Lumen oder Watt
Watt (W) ist die Einheit für die Leistung. Bei veralteten Glühbirnen galt: je höher die Wattzahl, desto heller. Bei den neuen Leuchtmitteln wird jedoch Lumen als Vergleichsgrösse verwendet. Lumen ist ein Wert, der die Helligkeit einer Lampe wiedergibt. Genauer gesagt ist Lumen (lm) die Einheit für den Lichtstrom. Je mehr Lumen, desto heller. Wenn du also deine Lampen bzw. deine Leuchtmittel tauschen möchtest, ist es wichtig zu wissen, wie hell das alte Leuchtmittel war. Durch ihre hohe Energieeffizienz brauchen LED-Leuchtmittel nur noch wenige Watt, um auf die gleiche Lichtleistung – also Lumen – zu kommen.
Beim Ersatz einer alten Glübirne sollte darauf geachtet werden, dass das neue Leuchtmittel die selbe Lumenzahl hat. Als Faustformel kann auch der Wattwert der Glühbirne mit dem Faktor 10 multipliziert werden.
Dimmen mit LED
Achten Sie auf die Verpackungsangabe, denn nicht jede LED-Lampe ist dimmbar. Dimmbare LED-Lampen kosten in der Regel nur wenig mehr.
Achtung: Da die meisten alten Dimmer nur für Lampen ab 20 Watt geeignet sind, müssen in der Regel mehrere LED-Lampen zusammen betrieben werden, um gedimmt werden zu können. Alternative: Einen neuen Dimmer kaufen, der für tiefe Leistungen ausgelegt ist. Eine gute Erfindung sind "double-click" LED-Lampen, die ohne Dimmer mit mehrfachem Betätigen des Lichtschalters in verschiedene Helligkeitsstufen gebracht werden können.
Entsorgung
LED-Lampen enthalten elektronische Bauteile und müssen wie anderer Elektroschrott (Computer, Radio, Bügeleisen etc.) zum Recycling ins Geschäft zurückgebracht werden. Die Verkaufsstellen sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Im Gegensatz zu Sparlampen enthalten LEDs aber kein giftiges Quecksilber.
Energieetikette
Die Energieetikette zeigt eine Einteilung der Lampen in sieben Klassen der Energieeffizienz. Dabei steht A für „sehr effizient“ und G für „wenig effizient“. Zudem wird der Stromverbrauch pro Jahr angegeben (kWh pro 1000 Stunden).
Die Berechnung der Energieeffizienz-Klasse erfolgt gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 aus den gemessenen Werten des Lichtstroms (lm) und der Lampenleistung (W). Die Mitgliedstaaten der EU sind für die Kontrolle zur Einhaltung dieser Richtlinie zuständig.
Verbot von Halogen- und Leuchtstofflampen
Seit dem 1. September 2018 gilt das sogenannte Halogenlampenverbot in der Schweiz und in der EU. Darüber hinaus trat am 25. Februar 2023 ein Inverkehrssetzungsverbot für kompakte Leuchtstofflampen und Ringleuchten in Kraft, gefolgt vom Verbot für Leuchtstoffröhren ab dem 25. August 2023. Sowohl Halogenlampen als auch Leuchtstofflampen sind deutlich ineffizienter als moderne LED, weshalb ein Austausch auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben sinnvoll ist. Ein weiterer Nachteil von Leuchtstofflampen ist, dass sie Quecksilber enthalten, das bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen kann.
Infoplus
Publikationen
- Ratgeber zum Thema Licht und Lampen, EKZ, Februar 2024
- Effiziente Beleuchtung im Haushalt, Ratgeber, herausgegeben von EnergieSchweiz
- Fachbuch: Licht im Haus - Energieeffiziente Beleuchtung, herausgegeben von Fachhochschule Nordwestschweiz – Institut Energie am Bau, Autoren: Stefan Gasser, Daniel Tschudy, Faktor Verlag, Zürich Dezember 2011, 180 Seiten, 250 Abbildungen und Tabellen
Normen und Labels
Etikettierung
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und ersetzt die Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission.
- www.energieetikette.ch Die Energieetikette für Haushalt, Beleuchtung und Personenwagen in der Schweiz.
Mindestanforderungen
- Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäss der Richtlinie 200/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und ersetzt die Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission.
- Energieeffizienzverordnung (EnEV) der Schweiz
UN Richtlinien
- Model Regulation Guidelines: Energy Efficiency and Functional Performance Requirements for General Service Lamps vom 21. Mai 2018 als internationale Beispiel-Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Leuchtmittel
Weitere
Organisationen
- BFE Bundesamt für Energie, Bern
- FVB Fachverband der Beleuchtungsindustrie, Zürich
- S.A.F.E. Schweizerische Agentur für Energieeffizienz, Zürich
- SENS Stiftung Entsorgung Schweiz, Zürich
- SLG Schweizerische Licht Gesellschaft, Bern
- SLRS Stiftung Licht Recycling Schweiz, Bern
- SKS Stiftung für Konsumentenschutz, Bern
Links
- www.led-know-how.ch: Wissen in Sachen LED für Fachleute
- www.licht.de: Info-Portal der Leuchten- und Lampenindustrie
- www.toplicht.ch: Effizienz in der Beleuchtung
- www.topten.eu: internationale Online-Suchhilfe für die besten Produkte
Info für Hersteller und Anbieter
Bitte melden Sie uns zusätzliche Lampen, welche die Topten-Kriterien erfüllen: redaktion(at)topten.ch
05/2025 Brandenberger







