Energieetikette für Smartphones

  • Durch nicolas.brandenberger
  • Veröffentlicht vor 11 Monaten

Wer beim Kauf eines Smartphones oder Tablets auf Nachhaltigkeit achtet, hat es künftig leichter. Ab dem 20. Juni 2025 wurde das EU-Energie-Label für alle neuen Smartphones und Tablets eingeführt. Die Energiekennzeichnung basiert auf einer Einstufung von A bis G, wobei A für die höchste Energieeffizienz steht. Wie in der untenstehenden Abbildung ersichtlich, werden zusätzlich weitere relevante Informationen zum Gerät dargestellt.

Angesichts des geringen Energieverbrauchs von Smartphones im Vergleich zu grösseren Haushaltsgeräten wie einem Kühlschrank spielt die Effizienz bei Smartphones eine eher untergeordnete Rolle. Betrachtet man die Klimawirkung, fallen rund 85 Prozent der Gesamtemissionen bei der Herstellung an. Um jedoch das einheitliche Erscheinungsbild der Energieetikette nicht zu verändern ist sie weiterhin prominent dargestellt. Spannender für Nutzende sind die Akkulaufzeit, die Sturzfestigkeit, die Anzahl Ladezyklen und die Reparierbarkeitsklasse. Deshalb werden auf Topten die Smartphones nach dem Reparaturindex und nicht nach der Effizienzklasse rangiert. Vorerst handelt es sich noch um den französischen Reparaturindex, da die europäische Etikette nur für Neugeräte verfügbar sein muss. Die Reparierbarkeitsklasse der EU wird nach und nach den französischen Index ersetzen. Im Moment befinden wir uns in einer Übergangsfrist. Im Gegensatz zum französischen Index berücksichtigt die Reparierbarkeitsklasse der EU die Kosten der anfallenden Reparatur nicht.

Kriterien für die Reparierbarkeitsklasse

  • Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Dauer der Verfügbarkeit von Software-Updates nach Verkaufsende
  • Wer kann die Reperatur durchführen (Enduser oder Techniker)
  • Die Anzahl der erforderlichen Reparaturschritte
  • Wiederverwendbarkeit und Verfügbarkeit von Verbindungselementen
  • Verfügbarkeit von erforderlichen Werkzeugen

Mindestanforderungen

Gleichzeitig mit der neuen Energieetikette treten neue Ökodesign-Mindestanforderungen in Kraft. Diese verpflichten Hersteller dazu, Ersatzteile für mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Geräteverkaufs bereitzuhalten. Zudem müssen Software-Updates noch mindestens fünf Jahre lang verfügbar sein. Die neuen Anforderungen betreffen auch die Langlebigkeit der Batterien: Nach 1000 vollständigen Ladezyklen muss die Batterie im voll aufgeladenen Zustand noch mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Darüber hinaus müssen die Geräte, ohne zusätzliche Schutzfolie, mindestens 45 Stürze aus 1 Meter Höhe auf eine 3 mm dicke Stahlplatte mit einer 10 bis 19 mm dicken Rückseite aus Hartholz unbeschadet überstehen. Geräte, die die Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht für den Europäischen Markt zugelassen.

Wie die Branche der Smartphonshersteller auf die neue Energieetikette reagiert und weitere spannende Informationen sind im Blogbetrag von Energie Experten zu lesen. Weiter zum Beitrag.

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